Teilnahmebedingungen
Messe-Gewinnspiel „Leben und Tod“ · Stand: Oktober 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die altovate GmbH, Max-Planck-Straße 6, 54439 Saarburg (Betreiberin von Verora). Kontakt: info@verora.de.
2. Gewinn
Verlost wird ein Gewinn: 12 Monate Verora im Team-Tarif (Listenpreis bei Jahreszahlung 2.490 € zzgl. MwSt.).
- Der Gewinn kann nur von einer Einrichtung genutzt werden, die ärztliche Verordnungen verwaltet (ambulanter Pflegedienst, SAPV-Team, Hospiz oder Altenheim).
- Eine Barauszahlung oder Umwandlung in einen anderen Tarif ist nicht möglich.
- Die zwölf Monate beginnen mit der Einlösung. Der Gewinn verlängert sich nicht automatisch.
3. Teilnahme
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Einrichtungen, die ärztliche Verordnungen verwalten: ambulante Pflegedienste, SAPV-Teams, ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize sowie Alten- und Pflegeheime. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Die Teilnahme erfolgt durch eine volljährige Person, die für die Einrichtung handelt und dazu berechtigt ist (z. B. Inhaberin oder Inhaber, Leitung, Verwaltung). Im Formular sind die Art der Einrichtung anzugeben und die Teilnahme für die Einrichtung zu bestätigen.
- Die Teilnahme ist kostenlos und mit keiner Kauf- oder Vertragsverpflichtung verbunden.
- Teilgenommen werden kann bis 17.10.2026, 23:59 Uhr über das Formular auf verora.de/messe.
- Pro Einrichtung ist eine Teilnahme möglich. Mehrfachteilnahmen derselben Einrichtung (auch über verschiedene E-Mail-Adressen) werden nicht gewertet.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der altovate GmbH sowie deren Angehörige. Bei falschen Angaben (insbesondere zur Einrichtung) oder Manipulationsversuchen kann eine Teilnahme ausgeschlossen werden. Vor der Übergabe des Gewinns kann der Veranstalter einen Nachweis über die Einrichtung verlangen.
4. Ziehung und Benachrichtigung
Der Gewinner wird am 19.10.2026 per Zufallsverfahren unter allen gültigen Teilnahmen ermittelt und per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, verfällt der Gewinn und es wird erneut per Zufallsverfahren gezogen.
5. Datenschutz
Zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeiten wir Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und die Art der Einrichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO) – ausschließlich für Teilnahme, Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Ziehung und Gewinnbenachrichtigung.
- Teilnehmer, die weder der Kontaktaufnahme per E-Mail noch per Telefon zugestimmt haben, werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, spätestens vier Wochen nach der Ziehung. Die Daten des Gewinners werden bis zur Abwicklung des Gewinns und – soweit gesetzlich nötig – darüber hinaus aufbewahrt.
- Die Angabe einer Telefon- oder Handynummer ist freiwillig. Wer eine Nummer angibt und ausdrücklich zustimmt, darf nach der Messe telefonisch zu Verora und zum Messe-Angebot kontaktiert werden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Auch diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; die Nummer wird dann gelöscht. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist davon unabhängig.
- Freiwillig kann zusätzlich – bei SAPV, Hospiz und Altenheim – ein Freitext zum Bedarf angegeben werden (bitte ohne Patientendaten). Diese Angabe dient der Auswertung des Interesses an Verora (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance.
- Wer freiwillig zugestimmt hat, nach der Messe zu Verora und zum Messe-Angebot kontaktiert zu werden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, formlos per E-Mail an info@verora.de. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig von dieser Einwilligung möglich.
- Weitere Informationen sowie Ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung u. a.) finden Sie in der Datenschutzerklärung.
6. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund (z. B. technische Störungen oder Manipulationen) vorzeitig zu beenden oder zu ändern. Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.