Glossar

Verordnungs-Begriffe verständlich erklärt

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Folgeverordnungen, SGB V und Abrechnung — kompakt für Verwaltungskräfte in ambulanten Pflegediensten.

Folgeverordnung
Die Anschlussverordnung für häusliche Krankenpflege, die rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Verordnung neu ausgestellt werden muss.
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Häusliche Krankenpflege (HKP)
Pflegeleistung nach § 37 SGB V, die Versicherten zu Hause statt im Krankenhaus verordnet werden kann.
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SGB V
Das Fünfte Sozialgesetzbuch — die rechtliche Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
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Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V)
Eine Verordnung gilt als genehmigt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet.
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Muster 12
Das standardisierte Verordnungsformular für häusliche Krankenpflege.
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Leistungskomplexe (LK 1–3)
Pauschal abgerechnete Leistungsbündel der Behandlungspflege, z. B. Medikamentengabe oder Wundversorgung.
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IK-Nummer
Das Institutionskennzeichen — die eindeutige neunstellige Kennung jedes Pflegedienstes.
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Abrechnungsfähigkeit
Eine Verordnung ist nur abrechnungsfähig, wenn alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt und fristgerecht eingereicht wurden.
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