Glossar
Verordnungs-Begriffe verständlich erklärt
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Folgeverordnungen, SGB V und Abrechnung — kompakt für Verwaltungskräfte in ambulanten Pflegediensten.
- Folgeverordnung
- Die Anschlussverordnung für häusliche Krankenpflege, die rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Verordnung neu ausgestellt werden muss. Mehr erfahren
- Häusliche Krankenpflege (HKP)
- Pflegeleistung nach § 37 SGB V, die Versicherten zu Hause statt im Krankenhaus verordnet werden kann. Mehr erfahren
- SGB V
- Das Fünfte Sozialgesetzbuch — die rechtliche Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Mehr erfahren
- Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V)
- Eine Verordnung gilt als genehmigt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet. Mehr erfahren
- Leistungskomplexe (LK 1–3)
- Pauschal abgerechnete Leistungsbündel der Behandlungspflege, z. B. Medikamentengabe oder Wundversorgung. Mehr erfahren
- IK-Nummer
- Das Institutionskennzeichen — die eindeutige neunstellige Kennung jedes Pflegedienstes. Mehr erfahren
- Abrechnungsfähigkeit
- Eine Verordnung ist nur abrechnungsfähig, wenn alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt und fristgerecht eingereicht wurden. Mehr erfahren
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