Leistungskomplexe (LK)
Pauschal abgerechnete Leistungsbündel in der ambulanten Pflege, deren Zuschnitt und Nummerierung regional unterschiedlich geregelt sind.
Was sind Leistungskomplexe (LK)?
Leistungskomplexe (kurz LK) fassen mehrere pflegerische Einzelverrichtungen zu einem Bündel zusammen, das mit einer Pauschale vergütet wird, statt jede Einzelleistung oder die aufgewendete Zeit separat abzurechnen. Sie sind ein Vergütungsmodell in der ambulanten Pflege und werden zwischen Pflegediensten und Kostenträgern vereinbart.
Wie funktioniert die Abrechnung nach Leistungskomplexen?
Der Pflegedienst ordnet die erbrachten und verordneten Maßnahmen dem passenden Leistungskomplex zu und rechnet dessen vereinbarte Vergütung ab. Wie viel ein Komplex vergütet wird und welche Verrichtungen darin enthalten sind, steht in der jeweiligen Vergütungsvereinbarung.
Typische Beispiele
Häufig gibt es Komplexe für Bündel aus der Körperpflege, etwa „Kleine Körperpflege“ oder „Große Körperpflege“. Auch Maßnahmen der Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung können je nach Region als Leistungskomplex oder als Einzelleistung vergütet werden. Bezeichnungen, Zuschnitt und Preise unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag.
Was bedeutet LK 1, LK 2 oder LK 03?
Die Nummer hinter „LK“ ist keine bundesweit einheitliche Größe. Welche Leistung sich hinter „LK 03“ oder „LK 3“ verbirgt, hängt vom Bundesland und vom jeweiligen Vertrag ab. Eine allgemeingültige Zuordnung gibt es nicht. Im Zweifel hilft der Blick in die Vergütungsvereinbarung bzw. den Rahmenvertrag, der für Ihren Pflegedienst gilt.
Leistungskomplex, Einzelleistung, Zeitvergütung
Für die Vergütung ambulanter Pflege sind mehrere Modelle üblich:
- Leistungskomplex: mehrere Verrichtungen zu einer Pauschale gebündelt
- Einzelleistung: jede Maßnahme wird einzeln mit eigenem Preis abgerechnet
- Zeitvergütung: abgerechnet wird nach dem Zeitaufwand
Leistungskomplexe in SGB V und SGB XI
In der Pflegeversicherung (SGB XI) können Vergütungen nach dem Zeitaufwand, nach einzelnen Verrichtungen oder nach Leistungskomplexen vereinbart werden. Für die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V sind die Vergütungen Gegenstand der Vereinbarungen mit den Krankenkassen auf Grundlage der Versorgungsverträge nach § 132a SGB V. Beides kann bei demselben Patienten nebeneinander vorkommen.
Bedeutung für die Verordnung
Auf der Verordnung (Muster 12) stehen die ärztlich verordneten Maßnahmen, nicht die Leistungskomplexe. Die Zuordnung zu den in der Vergütungsvereinbarung hinterlegten Komplexen nimmt der Pflegedienst bei der Abrechnung vor. Welche Maßnahmen überhaupt verordnungsfähig sind, regelt die HKP-Richtlinie, nicht die Vergütung.
Häufige Fehler bei Leistungskomplexen
- Nummer oder Bezeichnung aus einem anderen Bundesland bzw. Vertrag übernommen
- Leistungen abgerechnet, die nicht auf der Verordnung stehen oder außerhalb des verordneten Zeitraums liegen
- Kombinations- oder Ausschlussregeln des Vertrags übersehen
- Veraltete Vergütungsvereinbarung verwendet
Wo finde ich die Leistungskomplexe für meinen Pflegedienst?
In der Vergütungsvereinbarung bzw. dem Rahmenvertrag, den Ihr Pflegedienst mit den Kostenträgern geschlossen hat oder dem er beigetreten ist. Auskunft geben auch die zuständige Krankenkasse oder Ihr Berufsverband. Mehr zur Abrechnung finden Sie unter Abrechnung häusliche Krankenpflege.
Häufige Fragen
Was sind Leistungskomplexe?
Leistungskomplexe sind Bündel aus mehreren pflegerischen Verrichtungen, die pauschal vergütet werden. Zuschnitt, Bezeichnung und Preis werden in Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegediensten und Kostenträgern festgelegt.
Was bedeutet LK 3 bzw. LK 03?
Das hängt vom Bundesland und vom jeweiligen Vertrag ab. Die Nummerierung der Leistungskomplexe ist nicht bundeseinheitlich; welche Leistung sich dahinter verbirgt, steht in der für Ihren Pflegedienst geltenden Vergütungsvereinbarung.
Gibt es bundesweit einheitliche Leistungskomplexe?
Nein. Die Leistungskomplexe und ihre Vergütung unterscheiden sich je nach Bundesland und Vertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Leistungskomplex und Einzelleistung?
Ein Leistungskomplex bündelt mehrere Verrichtungen zu einer Pauschale, bei der Einzelleistung wird jede Maßnahme einzeln abgerechnet.
Stehen Leistungskomplexe auf der Verordnung?
Nein. Auf der Verordnung stehen die ärztlich verordneten Maßnahmen. Die Zuordnung zu Leistungskomplexen nimmt der Pflegedienst bei der Abrechnung vor.
Wo finde ich die Leistungskomplexe meines Bundeslandes?
In der Vergütungsvereinbarung bzw. dem Rahmenvertrag, der für Ihren Pflegedienst gilt. Auskunft geben auch die Krankenkasse oder der Berufsverband.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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