Abrechnung häusliche Krankenpflege
Wie ambulante Pflegedienste Leistungen der häuslichen Krankenpflege mit der Krankenkasse abrechnen — Voraussetzungen, Ablauf und typische Fehler.
Wie funktioniert die Abrechnung der häuslichen Krankenpflege?
Ambulante Pflegedienste rechnen Leistungen der häuslichen Krankenpflege direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Grundlage sind der Versorgungsvertrag nach § 132a SGB V, die dazugehörige Vergütungsvereinbarung sowie die ärztliche Verordnung (Muster 12), die von der Kasse genehmigt wurde.
Voraussetzungen für die Abrechnung
Damit eine Leistung abrechenbar ist, müssen im Regelfall folgende Punkte erfüllt sein:
- Eine gültige, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verordnung liegt vor
- Die Verordnung wurde fristgerecht bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt — oder die Genehmigungsfiktion ist eingetreten
- Die abgerechneten Leistungen stehen auf der Verordnung und wurden im verordneten Zeitraum tatsächlich erbracht
- Die Leistungen sind nachvollziehbar dokumentiert
- Die IK-Nummer des Pflegedienstes ist korrekt hinterlegt
Vergütung: Leistungskomplexe und Einzelleistungen
Wie viel der Pflegedienst für eine Leistung erhält, regeln die Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland und Kasse, oft wird nach Leistungskomplexen oder Einzelleistungen abgerechnet. Deshalb gibt es kein bundesweit einheitliches Abrechnungsschema.
Datenübermittlung an die Krankenkasse
Die Abrechnung erfolgt in der Regel elektronisch nach den Vorgaben des § 302 SGB V, häufig über ein Abrechnungszentrum. Die Verordnung selbst bleibt Nachweis für die Abrechnungsfähigkeit und muss deshalb vollständig und auffindbar aufbewahrt werden.
Typische Fehler bei der Abrechnung der häuslichen Krankenpflege
Am häufigsten führen diese Punkte zu Rückfragen oder Kürzungen durch die Kassen:
- Fehlende Unterschrift oder unvollständige Angaben auf der Verordnung
- Verordnung zu spät bei der Krankenkasse eingereicht
- Leistungen außerhalb des verordneten Zeitraums erbracht
- Abgelaufene Verordnung ohne rechtzeitige Folgeverordnung
- Abgerechnete Leistungen, die nicht auf der Verordnung stehen
Ausführlich mit Beispielen und Checkliste
Eine vertiefte Übersicht mit Beispielen und einer Checkliste zum Prüfen jeder Verordnung gibt es im Ratgeber-Artikel Die häufigsten Abrechnungsfehler bei häuslicher Krankenpflege.
Was passiert, wenn die Folgeverordnung fehlt?
Für Zeiträume ohne gültige Verordnung besteht grundsätzlich kein Abrechnungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Eine Folgeverordnung sollte deshalb rechtzeitig vor Ablauf angefordert werden — nicht erst, wenn die alte Verordnung schon abgelaufen ist. Details im Einzelfall klären Pflegedienste mit der zuständigen Kasse.
Abrechnungsausfälle vermeiden mit Verora
Verora prüft jede erfasste Verordnung auf formale Vollständigkeit, überwacht Fristen automatisch und fordert Folgeverordnungen rechtzeitig an. So fallen fehlende Angaben oder ablaufende Verordnungen auf, bevor sie zum Abrechnungsproblem werden. Mehr zur formalen Prüfung unter Abrechnungsfähigkeit.
Häufige Fragen
Wer rechnet häusliche Krankenpflege ab?
Der ambulante Pflegedienst, der die Leistungen erbracht hat, rechnet sie direkt mit der Krankenkasse des Patienten ab.
Was braucht ein Pflegedienst für die Abrechnung häuslicher Krankenpflege?
Eine gültige, genehmigte und korrekt ausgefüllte Verordnung, dokumentierte Leistungen im verordneten Zeitraum, die IK-Nummer sowie einen Versorgungsvertrag nach § 132a SGB V.
Was passiert bei einer abgelaufenen Verordnung?
Für den Zeitraum ohne gültige Verordnung besteht in der Regel kein Abrechnungsanspruch. Wichtig ist daher, Folgeverordnungen rechtzeitig vor Ablauf anzufordern.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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