Abrechnungsfähigkeit

Eine Verordnung ist nur abrechnungsfähig, wenn alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt und fristgerecht eingereicht wurden.

Voraussetzungen

Eine Verordnung ist nur dann abrechnungsfähig, wenn alle erforderlichen Angaben — Patient, Diagnose, Leistungen, Zeitraum, Arztunterschrift — korrekt und vollständig ausgefüllt sind, sie fristgerecht bei der Krankenkasse eingereicht wurde und eine Genehmigung, oder die Genehmigungsfiktion, vorliegt.

Typische Fehlerquellen

Fehlende Unterschriften, unvollständige Diagnosen oder ein überschrittener Einreichungszeitraum führen in der Praxis am häufigsten dazu, dass Kassen eine Abrechnung zurückweisen.

Automatische Prüfung

Verora prüft jede erfasste Verordnung in Sekunden auf formale Vollständigkeit und macht auf fehlende Angaben aufmerksam, bevor es zu Problemen bei der Abrechnung kommt.

Fragen dazu beantworten wir gerne unter Kontakt.

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