Häusliche Krankenpflege (HKP)

Pflegeleistung nach § 37 SGB V, die Versicherten zu Hause statt im Krankenhaus verordnet werden kann.

Definition

Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37 SGB V. Sie ermöglicht es, medizinisch notwendige Pflege- und Behandlungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld des Patienten statt stationär im Krankenhaus durchzuführen.

Welche Leistungen dazuzählen

Zur HKP zählen unter anderem Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung), Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Sie ist der mit Abstand häufigste Verordnungstyp im ambulanten Pflegedienst.

Abgrenzung zur Pflegeversicherung

HKP wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet und ist von Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) zu unterscheiden, die z. B. bei einem festgestellten Pflegegrad greifen. In der Praxis überschneiden sich beide Bereiche häufig bei denselben Patient:innen.

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