Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege)
Das standardisierte Verordnungsformular für häusliche Krankenpflege.
Was ist Muster 12?
Muster 12 ist das bundesweit standardisierte Formular, mit dem Ärzt:innen häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V verordnen. Es enthält Patientendaten, Diagnosen, die angekreuzten Leistungen sowie den Verordnungszeitraum. Im Pflegealltag ist mit der „HKP-Verordnung“ fast immer dieses Formular gemeint.
Wofür wird Muster 12 verwendet?
Auf Muster 12 wird ärztlich festgelegt, welche Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege ein Patient braucht, wie oft und für welchen Zeitraum. Es ist die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse die Leistung genehmigt und der Pflegedienst sie später abrechnen kann. Welche Maßnahmen verordnet werden dürfen, regelt die HKP-Richtlinie.
Aufbau des Formulars: die wichtigsten Angaben
Der genaue Aufbau kann je nach Fassung des Vordrucks leicht abweichen. Im Kern enthält Muster 12 diese Angaben:
- Angaben zum Versicherten: Name, Geburtsdatum, Krankenkasse mit Kostenträgerkennung (siehe IK-Nummer) und Versichertennummer
- Angabe, ob es sich um eine Erstverordnung oder eine Folgeverordnung handelt
- Verordnungszeitraum: von wann bis wann die Maßnahmen verordnet sind
- Diagnosen, häufig als ICD-10-Codes, ggf. mit Erläuterung
- Verordnete Maßnahmen aus Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung, jeweils mit Häufigkeit und Dauer
- Angaben zur Arztpraxis: Praxisstempel mit Betriebsstättennummer und Arztnummer
- Ausstellungsdatum und Unterschrift der verordnenden Ärztin bzw. des verordnenden Arztes
Erstverordnung oder Folgeverordnung
Auf dem Formular wird angekreuzt, ob die häusliche Krankenpflege neu beginnt (Erstverordnung) oder nahtlos fortgesetzt wird. Die Folgeverordnung muss rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Zeitraums vorliegen, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Wer darf Muster 12 ausstellen?
Ausgestellt wird das Formular von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, in der Regel einer Vertragsärztin bzw. einem Vertragsarzt. Der Pflegedienst füllt Muster 12 nicht selbst aus, sondern fordert die Verordnung bei der Praxis an und prüft sie beim Eingang.
Checkliste: Muster 12 beim Eingang prüfen
Bevor die Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht wird, lohnt sich ein kurzer Check:
- Sind Name, Geburtsdatum und Versichertendaten vollständig und stimmig?
- Ist der Verordnungszeitraum angegeben und plausibel?
- Sind die Diagnosen eingetragen und lesbar?
- Stehen die angekreuzten Leistungen mit Häufigkeit und Dauer auf dem Formular?
- Sind Stempel, Ausstellungsdatum und Unterschrift der Ärztin bzw. des Arztes vorhanden?
- Passt die Verordnung zur bisherigen (bei der Folgeverordnung): gleiche Leistungen, gleiche Häufigkeit, oder ist eine Änderung gewollt?
Häufige Fehler auf Muster 12
Diese Punkte führen in der Praxis am häufigsten zu Rückfragen oder Ablehnungen:
- Fehlende Unterschrift oder fehlender Praxisstempel
- Kein oder falscher Verordnungszeitraum
- Fehlende oder unleserliche Diagnosen
- Leistungen ohne Angabe von Häufigkeit oder Dauer
- Verordnungsbeginn liegt lange vor dem Ausstellungsdatum (rückwirkende Verordnung)
- Bei Medikamentengabe oder Insulin fehlt der mitzuschickende Medikamenten- bzw. Insulinplan
Der Weg zur Kasse
Der Pflegedienst erhält das ausgefüllte Formular von der Arztpraxis und reicht es zur Genehmigung bei der zuständigen Krankenkasse ein. Nach der HKP-Richtlinie sollte das spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung geschehen. Erst nach Genehmigung, oder nach Eintritt der Genehmigungsfiktion, ist die Leistung abrechnungsfähig.
Medikamentenplan nicht vergessen
Bei Verordnungen zu Medikamentengabe, Herrichten der Medikamente oder Augentropfen erwarten Krankenkassen erfahrungsgemäß den aktuellen Medikamentenplan, bei Insulin oft zusätzlich einen Insulinplan. Wird er nicht direkt mit eingereicht, drohen Ablehnungen wegen fehlender Unterlagen.
Automatisierte Erfassung
Verora erkennt Muster-12-Formulare per KI-gestützter Texterkennung und übernimmt Patient, Leistungen, Häufigkeit, Diagnosen und Zeitraum in die Verwaltung, ohne manuelles Abtippen. Weil sich eine KI verlesen kann, etwa bei „täglich“ und „wöchentlich“, kennzeichnet Verora unklare Häufigkeiten, und die erkannten Daten werden vor dem Speichern noch einmal geprüft.
Häufige Fragen
Was ist Muster 12?
Muster 12 ist das bundeseinheitliche Formular für die Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) nach § 37 SGB V. Damit verordnet die Ärztin oder der Arzt Pflege- und Behandlungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld.
Wofür braucht ein Pflegedienst Muster 12?
Die Verordnung auf Muster 12 ist die Grundlage für die Genehmigung durch die Krankenkasse und für die spätere Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Wer stellt Muster 12 aus?
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, in der Regel eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt. Der Pflegedienst fordert die Verordnung an und prüft sie, stellt sie aber nicht selbst aus.
Was muss auf Muster 12 stehen?
Unter anderem die Versichertendaten, der Verordnungszeitraum, die Diagnosen, die verordneten Maßnahmen mit Häufigkeit und Dauer sowie Stempel, Datum und Unterschrift der Ärztin bzw. des Arztes.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Folgeverordnung auf Muster 12?
Bei der Erstverordnung beginnt die häusliche Krankenpflege neu, bei der Folgeverordnung wird sie nahtlos fortgesetzt. Beides wird auf dem Formular angekreuzt.
Kann Verora Muster 12 automatisch erfassen?
Ja. Verora liest Muster-12-Formulare per KI-gestützter Texterkennung aus und füllt die Verordnung vor. Die erkannten Daten werden vor dem Speichern geprüft, unklare Häufigkeitsangaben werden markiert.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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