HKP-Richtlinie (G-BA)

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die regelt, wie häusliche Krankenpflege verordnet wird und welche Maßnahmen verordnungsfähig sind.

Was ist die HKP-Richtlinie?

Die HKP-Richtlinie (kurz HKP-RL) ist die „Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie konkretisiert den Anspruch auf häusliche Krankenpflege aus § 37 SGB V und legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form häusliche Krankenpflege verordnet werden kann. Sie gilt verbindlich für Ärzt:innen, Krankenkassen und Pflegedienste. Für den Pflegedienst ist die HKP-Richtlinie vor allem beim Verordnungsmanagement relevant: Sie regelt unter anderem, wann eine Folgeverordnung ausgestellt und bis wann sie bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Wer erlässt die HKP-Richtlinie?

Erlassen wird sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. In ihm sind Ärzteschaft, Krankenhäuser und Krankenkassen vertreten. Rechtsgrundlage ist § 92 SGB V (SGB V).

Was regelt die HKP-Richtlinie?

Die Richtlinie deckt im Wesentlichen diese Bereiche ab:

  • Voraussetzungen für die Verordnung häuslicher Krankenpflege, etwa die medizinische Notwendigkeit
  • Inhalt der Verordnung auf dem Formular Muster 12: Diagnosen, verordnete Maßnahmen, Häufigkeit und Dauer
  • Das Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen (siehe unten)
  • Regelungen zur Vorlage der Verordnung bei der Krankenkasse, unter anderem, dass sie spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung vorliegen sollte

Das Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen

Kernstück der Richtlinie ist das Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege. Es listet auf, welche Leistungen ein Arzt verordnen kann, zum Beispiel aus den Bereichen Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Einen Überblick mit Beispielen finden Sie unter HKP-Leistungen.

Besonders häufig wird im Pflegedienst Behandlungspflege als Sicherungspflege verordnet. Welche Rolle die Richtlinie dabei spielt, erklärt der Beitrag zu § 37 Abs. 2 SGB V.

Maßnahmen, die nicht im Verzeichnis stehen

Was nicht im Verzeichnis genannt ist, ist grundsätzlich nicht verordnungsfähig. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Maßnahme dennoch in Betracht kommen; darüber entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall. Pflegedienste sollten in solchen Fällen früh mit der Kasse Kontakt aufnehmen, um Ablehnungen zu vermeiden.

HKP-Richtlinie und Leistungskomplexe: nicht dasselbe

Die HKP-Richtlinie legt fest, was verordnet werden darf. Wie die Leistungen anschließend vergütet werden, regeln die Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegediensten und Krankenkassen, häufig in Form von Leistungskomplexen (z. B. „LK 3“). Diese sind regional unterschiedlich und stehen nicht in der Richtlinie.

Wo finde ich den aktuellen Wortlaut?

Den geltenden Text der HKP-Richtlinie veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss auf seiner Website (g-ba.de) im Bereich der Richtlinien. Weil die Richtlinie vom G-BA regelmäßig angepasst wird, sollten Pflegedienste im Zweifel immer die aktuelle Fassung heranziehen.

Bedeutung für den Pflegealltag

Für Pflegedienste bedeutet die HKP-Richtlinie vor allem: Nur Leistungen, die im Rahmen der Richtlinie ordnungsgemäß verordnet und genehmigt sind, lassen sich später abrechnen (siehe Abrechnung häusliche Krankenpflege). Verora unterstützt dabei mit der Erfassung der Verordnung, der Überwachung der Fristen und der Anforderung von Folgeverordnungen.

Häufige Fragen

Was bedeutet HKP-RL?

HKP-RL steht für HKP-Richtlinie, also die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege.

Wer erlässt die HKP-Richtlinie?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.

Wo steht, welche Leistungen verordnungsfähig sind?

Im Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege, das Teil der HKP-Richtlinie ist.

Ist die HKP-Richtlinie dasselbe wie § 37 SGB V?

Nein. § 37 SGB V ist das Gesetz mit dem Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Die HKP-Richtlinie konkretisiert dieses Gesetz für die Verordnung in der Praxis.

Wo finde ich die aktuelle HKP-Richtlinie?

Auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (g-ba.de) im Bereich der Richtlinien. Dort ist jeweils die geltende Fassung veröffentlicht.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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