Sicherungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V
Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V, die ärztlich verordnet wird, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
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Was ist Sicherungspflege?
Sicherungspflege ist eine Form der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V. Gesetzlich Versicherte erhalten danach Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Der Name kommt genau daher: Die Pflege „sichert“ den Erfolg der ärztlichen Behandlung, etwa indem Medikamente zuverlässig gegeben oder Wunden fachgerecht versorgt werden.
Im Alltag ambulanter Pflegedienste macht die Sicherungspflege einen großen Teil der Verordnungen häuslicher Krankenpflege aus. Sie wird ärztlich auf dem Formular Muster 12 verordnet und von der Krankenkasse genehmigt.
Typische Leistungen der Sicherungspflege
Zur Sicherungspflege gehören Maßnahmen der Behandlungspflege, die im Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der HKP-Richtlinie aufgeführt sind, zum Beispiel:
- Medikamentengabe und Herrichten der Medikamente
- Injektionen, etwa Insulin
- Blutzuckermessung
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Anlegen von Kompressionsverbänden
Sicherungspflege und Krankenhausvermeidungspflege: der Unterschied
§ 37 SGB V unterscheidet zwei Grundfälle der häuslichen Krankenpflege:
- Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1 SGB V): kommt in Betracht, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Sie umfasst Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung und ist grundsätzlich auf bis zu vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt.
- Sicherungspflege (§ 37 Abs. 2 SGB V): dient der Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung. Der gesetzliche Anspruch umfasst die Behandlungspflege. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung kann die Krankenkasse nur zusätzlich übernehmen, wenn ihre Satzung das vorsieht.
Sicherungspflege bei Pflegegrad
Auch wenn ein Pflegegrad nach dem SGB XI besteht, bleibt die Behandlungspflege der Sicherungspflege eine Leistung der Krankenversicherung. Die Grundpflege übernimmt in diesem Fall in der Regel die Pflegeversicherung; Satzungsleistungen der Krankenkasse für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sind nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 nicht vorgesehen. Ein Pflegedienst rechnet deshalb bei denselben Patient:innen häufig nach SGB V und SGB XI nebeneinander ab.
Verordnung und Genehmigung
Sicherungspflege wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt auf Muster 12 verordnet, mit Diagnosen, Maßnahmen, Häufigkeit und Zeitraum. Der Pflegedienst reicht die Verordnung bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein; nach der HKP-Richtlinie sollte sie dort spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung vorliegen. Entscheidet die Kasse nicht rechtzeitig, kann unter Umständen die Genehmigungsfiktion greifen.
Wie bei jeder häuslichen Krankenpflege besteht kein Anspruch, soweit eine im Haushalt lebende Person die Maßnahme im erforderlichen Umfang selbst übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V).
Wie lange läuft Sicherungspflege?
Eine feste gesetzliche Höchstdauer wie die vier Wochen bei der Krankenhausvermeidungspflege gibt es für die Sicherungspflege nicht. Maßgeblich ist der Zeitraum, den die Ärztin oder der Arzt auf der Verordnung festlegt und den die Kasse genehmigt. Bei chronischen Erkrankungen läuft Sicherungspflege oft über Monate oder Jahre – jeweils mit einer neuen Folgeverordnung, bevor der alte Zeitraum endet.
Was Sicherungspflege für den Pflegedienst bedeutet
Weil Sicherungspflege so oft über lange Zeit fortgeführt wird, entsteht im Pflegedienst eine Kette von Verordnungen: Jede hat einen Verordnungszeitraum, eine Genehmigung und rechtzeitig eine Folgeverordnung. Für Zeiträume ohne gültige Verordnung besteht grundsätzlich kein Abrechnungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Verora hält für jede Verordnung den Verordnungszeitraum fest, erinnert vor dem Ablauf und fordert die Folgeverordnung per Fax oder E-Mail bei der Arztpraxis an. Muster 12 wird dabei per Texterkennung erfasst, und der Genehmigungsstatus bei der Kasse lässt sich nachhalten. Mehr dazu unter Verordnungsmanagement für die ambulante Pflege.
Häufige Fragen
Was ist Sicherungspflege?
Sicherungspflege ist häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V: Behandlungspflege, die ärztlich verordnet wird, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist, zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherungspflege und Krankenhausvermeidungspflege?
Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1 SGB V) ersetzt oder verkürzt eine Krankenhausbehandlung, umfasst Grund- und Behandlungspflege sowie Hauswirtschaft und ist grundsätzlich auf vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt. Sicherungspflege (§ 37 Abs. 2 SGB V) sichert das Ziel der ärztlichen Behandlung und umfasst gesetzlich die Behandlungspflege.
Gehört Grundpflege zur Sicherungspflege?
Nicht automatisch. Der gesetzliche Anspruch umfasst die Behandlungspflege. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt die Krankenkasse nur, wenn ihre Satzung das vorsieht, und nicht mehr nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2.
Auf welchem Formular wird Sicherungspflege verordnet?
Auf Muster 12, der Verordnung häuslicher Krankenpflege. Die Verordnung wird anschließend bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht.
Wie lange darf Sicherungspflege verordnet werden?
Eine feste gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Maßgeblich ist der ärztlich verordnete und von der Kasse genehmigte Zeitraum; danach wird die Versorgung bei Bedarf mit einer Folgeverordnung fortgesetzt.
Wie Verora Verordnungszeiträume und Folgeverordnungen überwacht, zeigen wir auf der Preisübersicht.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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