HKP-Leistungen: Was zur häuslichen Krankenpflege gehört
Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung — die Leistungen, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet werden können.
Überblick: Die drei Leistungsbereiche der häuslichen Krankenpflege
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege lassen sich in drei Bereiche einteilen: Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Was im Einzelfall verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden kann, hängt von der Situation des Patienten und der Art der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V ab.
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinische Hilfeleistungen, die üblicherweise nach ärztlicher Anordnung durch Pflegefachkräfte erbracht werden. Typische Beispiele:
- Medikamentengabe
- Injektionen, z. B. subkutan oder intramuskulär
- Blutzuckermessung
- Blutdruck- und Pulskontrolle
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie Kompressionsverbände
- Stomaversorgung
- Katheterpflege
- Inhalation und Absaugen
Grundpflege
Zur Grundpflege gehören Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, etwa Waschen, Duschen, Anziehen, Unterstützung beim Essen oder beim Aufstehen. Wichtig: Grundpflege wird im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen — etwa als Teil der Krankenhausvermeidungspflege oder wenn sie erforderlich ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Bei bestehender Pflegebedürftigkeit übernimmt Grundpflege in der Regel die Pflegeversicherung (SGB XI).
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen sowie den Wäschewechsel. Auch sie kann im Zusammenhang mit häuslicher Krankenpflege verordnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind — zum Beispiel, wenn niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.
Weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege
Neben den klassischen Maßnahmen kennt die HKP-Richtlinie weitere Leistungen, zum Beispiel die psychiatrische Krankenpflege. Sie richtet sich an Patient:innen mit bestimmten psychiatrischen Diagnosen und unterliegt eigenen Voraussetzungen.
Leistungskatalog: Das Verzeichnis der HKP-Richtlinie
Wer nach dem „HKP-Leistungskatalog“ sucht, meint in der Regel das Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege. Es ist Teil der HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und legt fest, welche Leistungen ein Arzt verordnen kann. Die Maßnahmen sind dort nach Bereichen wie Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung geordnet. Den aktuellen, vollständigen Wortlaut veröffentlicht der G-BA auf g-ba.de.
Nicht zu verwechseln ist das mit den Leistungskomplexen: Sie regeln die Vergütung und sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wie die Leistungen auf der Verordnung stehen
Auf dem Formular Muster 12 werden die verordneten Maßnahmen angekreuzt und mit Häufigkeit und Dauer versehen, also zum Beispiel „täglich, 4 Wochen“. Nur Leistungen, die auf der Verordnung stehen und von der Kasse genehmigt wurden, dürfen später abgerechnet werden. Die spätere Zuordnung zu den Vergütungspositionen erfolgt in der Regel über Leistungskomplexe oder Einzelleistungen der jeweiligen Vergütungsvereinbarung.
Verora erkennt Leistungen, Häufigkeit und Zeitraum per Texterkennung automatisch und übernimmt sie in die Verwaltung — Verwaltungskräfte prüfen nur noch, statt abzutippen.
Häufige Fragen
Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei häuslicher Krankenpflege?
Übernommen werden die von der Ärztin oder dem Arzt verordneten und von der Krankenkasse genehmigten Leistungen — vor allem Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Ist Grundpflege immer Teil der häuslichen Krankenpflege?
Nein. Sie ist nur in bestimmten Fällen Leistung der Krankenkasse; bei Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung übernimmt sie in der Regel die Pflegekasse.
Wo steht, welche HKP-Leistungen verordnet werden können?
Die verordnungsfähigen Maßnahmen sind in der HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt. Verordnet werden sie auf dem Formular Muster 12.
Was ist der HKP-Leistungskatalog?
Gemeint ist das Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege, das Teil der HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist. Es legt fest, welche Leistungen verordnet werden dürfen.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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