Heilmittelverordnung: Muster 13, Fristen und Folgeverordnung
Ärztliche Verordnung von Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie — relevant auch in Pflegeheimen, Hospizen und Pflegediensten.
Aktualisiert am
Was sind Heilmittel?
Heilmittel sind ärztlich verordnete medizinische Behandlungen, die von Therapeutinnen und Therapeuten erbracht werden, zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder Ernährungstherapie. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden sie auf einem bundeseinheitlichen Formular verordnet, dem Muster 13.
Was regelt die Heilmittel-Richtlinie?
Wann, wie oft und in welchem Zeitraum Heilmittel verordnet werden können und innerhalb welcher Frist die Behandlung beginnen muss, regelt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Regeln werden angepasst, deshalb sollten Einrichtungen immer die aktuelle Fassung prüfen.
Warum das für Pflegeeinrichtungen wichtig ist
In Altenheimen und Hospizen wird für viele Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig Therapie verordnet. Damit die Behandlung ohne Unterbrechung weiterläuft, muss die Folgeverordnung rechtzeitig bei der Praxis angefordert werden. Verora erkennt Heilmittelverordnungen nicht automatisch per OCR, Sie legen sie manuell an und überwachen ihre Fristen. Siehe auch Verordnungsmanagement für Altenheime.
Häufige Fragen
Welches Formular gilt für Heilmittel?
Heilmittel werden bundeseinheitlich auf Muster 13 verordnet.
Wer regelt die Heilmittelverordnung?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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