Verordnungsmanagement für Hospize
Auch Hospize müssen ärztliche Verordnungen regelmäßig bei Haus- und Fachärzten anfordern und im Blick behalten. Verora übernimmt Fristenüberwachung und Anforderung — damit mehr Zeit für die Menschen bleibt.
Verordnungen im Hospizalltag
In Hospizen laufen ärztliche Verordnungen für ganz unterschiedliche Bereiche zusammen — je nach Versorgung etwa für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder Folgeverordnungen. Sie stammen von Hausärztinnen, Hausärzten und Fachärzten und haben jeweils eigene Laufzeiten.
Wer diese Fristen nur von Hand verfolgt, riskiert Lücken in der Versorgung und aufwendige Rückfragen in letzter Minute.
Was Hospize bei der Organisation entlastet
Verora bündelt alle Verordnungen an einem Ort und erinnert rechtzeitig, bevor etwas abläuft.
- Verordnungen mit Gültigkeitszeitraum und zuständiger Praxis erfassen
- Automatische Erinnerung vor Ablauf — der Vorlauf ist einstellbar
- Anforderung der Folgeverordnung per Fax oder E-Mail an die Arztpraxis, auf Wunsch automatisch
- Zeitstempel für Anforderung und Eingang der Verordnung
- Notizen je Verordnung für Absprachen mit der Praxis
- Mehrere Mitarbeitende mit eigenen Zugängen, Datenhaltung in der EU
Für Hospizleitung, Pflegedienstleitung und Verwaltung
Die Leitung behält den Gesamtüberblick, die Verwaltung spart sich das Nachhalten einzelner Listen. Der Einstieg dauert wenige Minuten, die Tarife sind monatlich kündbar.
Verora bildet die Verordnungsverwaltung ab — nicht die Hospizförderung oder -abrechnung und nicht die Pflegedokumentation. Es lässt sich neben Ihrer bestehenden Software einsetzen.
Häufige Fragen
Ist Verora auch für stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste geeignet?
Verora hilft überall dort, wo ärztliche Verordnungen verwaltet und rechtzeitig nachbestellt werden müssen. Ob und welche Verordnungen das in Ihrer Einrichtung betrifft, hängt von Ihrem Versorgungsmodell ab.
Kann Verora Hospiz-Förderung oder Abrechnung übernehmen?
Nein. Verora verwaltet Verordnungsfristen und deren Anforderung. Förderung, Abrechnung und Pflegedokumentation bleiben in Ihren bestehenden Systemen.
Wie werden Daten geschützt?
Die Datenhaltung erfolgt in der EU, Daten sind verschlüsselt, der Zugriff ist auf Ihre Einrichtung beschränkt. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen Sie bei der Registrierung ab.
Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Verordnungen und Vorgaben für Ihre Einrichtung gelten, richtet sich nach Ihrem Versorgungsmodell und den jeweils geltenden Regelungen.
Weitere Lösungen
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