Verordnungsmanagement für SAPV-Teams
Für jede Patientin und jeden Patienten muss eine gültige ärztliche Verordnung vorliegen — und rechtzeitig die nächste angefordert werden. Verora behält die Laufzeiten im Blick und löst die Anforderung bei der Arztpraxis automatisch aus.
Verordnungen in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V ist eine ärztlich verordnete Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundlage ist eine Verordnung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes auf dem dafür vorgesehenen Formular (Muster 63). Reicht der verordnete Zeitraum nicht aus, braucht das Team rechtzeitig eine Folgeverordnung.
Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, ergibt sich aus der SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und Ihrem Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen.
Typische Herausforderungen im Teamalltag
SAPV-Teams versorgen viele Patientinnen und Patienten parallel, oft in kurzen Zeiträumen und mit wechselnden Ansprechpersonen in den Praxen. Dabei geht schnell der Überblick verloren, wann welche Verordnung ausläuft.
- Ablaufdaten stehen verstreut in Excel-Listen, Papierakten oder im Kopf einzelner Kolleginnen und Kollegen
- Folgeverordnungen werden erst angefordert, wenn die Frist schon knapp wird
- Rückfragen bei Arztpraxen kosten Koordinationszeit, die für die Versorgung fehlt
- Ohne gültige Verordnung ist die Leistung gegenüber der Krankenkasse nicht abrechenbar
Wie Verora SAPV-Teams unterstützt
Verora konzentriert sich auf genau diesen Teil: Verordnungen erfassen, Laufzeiten überwachen, rechtzeitig nachbestellen.
- SAPV als Leistungsart anlegen und Gültigkeitszeitraum hinterlegen
- Automatische Erinnerung vor Ablauf — der Vorlauf ist pro Verordnung einstellbar
- Folgeverordnung per Fax oder E-Mail direkt an die Arztpraxis anfordern, auf Wunsch automatisch
- Eingang und Anforderung mit Zeitstempel dokumentieren
- Mehrere Teammitglieder mit eigenen Zugängen und Rollen
- Datenhaltung in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inklusive
Für Teamleitung, Koordination und Geschäftsführung
Die Leitung sieht auf einen Blick, welche Verordnungen aktiv, bald ablaufend oder abgelaufen sind — ohne einzelne Listen zusammenzuführen. Die Tarife sind transparent und monatlich kündbar; eine IT-Abteilung ist für den Einstieg nicht nötig.
Verora ist kein Abrechnungssystem und ersetzt keine Palliativ- oder Pflegedokumentation. Es ergänzt Ihre bestehende Software um das Verordnungsmanagement.
Häufige Fragen
Unterstützt Verora SAPV-Verordnungen?
Ja. Sie können SAPV-Verordnungen als Leistungsart anlegen, Fristen überwachen und Folgeverordnungen anfordern. Die automatische Texterkennung (OCR) liest auch SAPV-Verordnungen (Muster 63): Erst- oder Folgeverordnung, Zeitraum, Diagnosen und angekreuzte Maßnahmen werden übernommen, und Verora erinnert an die Einreichung bei der Krankenkasse bis zum 3. Arbeitstag nach Ausstellung.
Rechnet Verora mit den Krankenkassen ab?
Nein. Verora ist kein Abrechnungssystem und tauscht keine Daten mit Krankenkassen aus. Es hilft dabei, dass zum Zeitpunkt der Abrechnung eine gültige Verordnung vorliegt.
Wer im SAPV-Team arbeitet typischerweise mit Verora?
Meist Koordination, Verwaltung und Teamleitung. Die Geschäftsführung kann einen eigenen Zugang für den Überblick erhalten; Rollen und Rechte sind pro Zugang einstellbar.
Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Verordnungen und Vorgaben für Ihre Einrichtung gelten, richtet sich nach Ihrem Versorgungsmodell und den jeweils geltenden Regelungen.
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