Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Die Basisversorgung schwerstkranker Menschen am Lebensende durch Hausärzte, Pflegedienste und ambulante Hospizdienste — in Abgrenzung zur spezialisierten SAPV.
Aktualisiert am
Was ist AAPV?
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) ist die palliative Basisversorgung. Sie wird in der Regel von Hausärztinnen und Hausärzten gemeinsam mit ambulanten Pflegediensten, oft ergänzt durch ambulante Hospizdienste, geleistet. Für die Mehrzahl der Menschen am Lebensende reicht diese Versorgung aus.
AAPV oder SAPV?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist für Patientinnen und Patienten gedacht, deren Symptomatik oder Versorgungssituation besonders aufwändig ist. Dann wird zusätzlich ein spezialisiertes Team ärztlich verordnet.
Was heißt das für Verordnungen?
In der AAPV bleiben Hausarzt und Pflegedienst zentral. Pflegedienste benötigen für ihre Leistungen weiterhin gültige Verordnungen, zum Beispiel für häusliche Krankenpflege. Wechselt die Versorgungssituation, kommt eine SAPV-Verordnung dazu. Ein sauberes Verordnungsmanagement hilft, dabei keine Frist zu verpassen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen AAPV und SAPV?
AAPV ist die allgemeine Basisversorgung durch Hausärzte und Pflegedienste, SAPV die zusätzlich verordnete, spezialisierte Versorgung bei besonders aufwändigem Bedarf.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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