SAPV: Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung erklärt
Ärztlich verordnete, besonders aufwändige Versorgung schwerstkranker Menschen mit begrenzter Lebenserwartung in vertrauter Umgebung — Leistungsanspruch nach § 37b SGB V.
Aktualisiert am
Was bedeutet SAPV?
SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37b SGB V. Anspruch haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen.
Ziel ist, die Lebensqualität und Selbstbestimmung der Betroffenen so weit wie möglich zu erhalten und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
Was gehört zur SAPV?
Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Erbracht wird sie von spezialisierten, multiprofessionellen SAPV-Teams (auch Palliative-Care-Teams genannt), die in der Regel rund um die Uhr erreichbar sind.
Je nach Bedarf kann die Leistung als Beratung, als Koordination der Versorgung, als additiv unterstützende Teilversorgung oder als vollständige Versorgung verordnet werden.
Wer verordnet SAPV und wie läuft die Genehmigung ab?
SAPV muss ärztlich verordnet werden — durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt, im Entlassmanagement auch durch Krankenhausärzte. Dafür gibt es ein eigenes Formular, das Muster 63. Die Krankenkasse prüft die Verordnung und genehmigt die Leistung. Die Einzelheiten regelt die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Reicht der verordnete Zeitraum nicht aus, braucht das Team rechtzeitig eine Folgeverordnung. Wer Fristen systematisch im Blick hat, vermeidet Lücken — mehr dazu im Verordnungsmanagement für SAPV-Teams.
SAPV und allgemeine Palliativversorgung
Die meisten Menschen am Lebensende werden im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) durch Hausärzte und Pflegedienste versorgt. SAPV kommt hinzu, wenn Symptome oder Versorgungssituation so komplex sind, dass die allgemeine Versorgung nicht mehr ausreicht.
SAPV kann auch in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Von der Hospizversorgung nach § 39a SGB V ist sie zu unterscheiden.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die SAPV?
Bei gesetzlich Versicherten trägt die Krankenkasse die Kosten, sofern sie die ärztlich verordnete SAPV genehmigt hat.
Wer kann SAPV verordnen?
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie im Entlassmanagement Krankenhausärzte. Verordnet wird auf Muster 63.
Ist SAPV dasselbe wie ein Hospiz?
Nein. SAPV ist eine ärztlich verordnete Versorgungsleistung durch ein spezialisiertes Team, ein Hospiz ist eine Einrichtung bzw. ein Dienst der Sterbebegleitung nach § 39a SGB V.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Bereit, täglich Zeit zu sparen?
Starten Sie jetzt kostenlos. Keine Kreditkarte erforderlich, monatlich kündbar. Alle Tarife im Detail finden Sie auf der Preisübersicht, Fragen beantworten wir gerne über das Kontaktformular.