Muster 63: Die Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Das bundeseinheitliche Verordnungsformular für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aktualisiert am
Was ist Muster 63?
Muster 63 ist das Formular, mit dem eine Ärztin oder ein Arzt spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnet. Es ist Grundlage dafür, dass die Krankenkasse die Leistung prüft und genehmigt und das SAPV-Team sie erbringen und abrechnen kann.
Wer stellt Muster 63 aus und was steht darauf?
Ausgestellt wird die Verordnung von Vertragsärzten, im Entlassmanagement auch von Krankenhausärzten. Auf dem Formular werden unter anderem die Erkrankung, die Symptomatik und die Art der verordneten Leistung angegeben (Beratung, Koordination, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung).
Welche Angaben im Einzelnen vorgeschrieben sind, regelt die SAPV-Richtlinie des G-BA. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung des Formulars.
Muster 63 oder Muster 12?
Beide Formulare werden von SAPV- und Pflegeteams häufig verwechselt: Muster 12 ist die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V, Muster 63 die Verordnung der SAPV nach § 37b SGB V. Es sind unterschiedliche Leistungen mit eigenen Regeln.
Folgeverordnung und Fristen
Reicht der verordnete Zeitraum nicht aus, ist rechtzeitig eine neue Verordnung nötig. Praxen brauchen dafür Vorlauf — wer erst anfordert, wenn die Frist abläuft, riskiert eine Versorgungslücke. In Verora legen SAPV-Teams Muster-63-Verordnungen manuell als Leistungsart „SAPV (§37b SGB V)“ an, überwachen die Frist und fordern die Folgeverordnung bei der Praxis an. Die automatische Formularerkennung per OCR ist derzeit auf Muster 12 ausgelegt.
Häufige Fragen
Ist Muster 63 dasselbe wie Muster 12?
Nein. Muster 12 verordnet häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), Muster 63 die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V).
Wer darf Muster 63 ausstellen?
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie im Entlassmanagement Krankenhausärzte.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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