Hospiz: stationäres Hospiz und ambulanter Hospizdienst erklärt

Stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen — die gesetzliche Grundlage der Krankenkassen-Förderung ist § 39a SGB V.

Aktualisiert am

Stationäres Hospiz

Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen für Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung in der letzten Lebensphase, wenn eine Versorgung zu Hause oder im Krankenhaus nicht möglich oder nicht gewollt ist. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die stationäre Hospizversorgung nach § 39a Abs. 1 SGB V. Üblicherweise wird die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt.

Ambulanter Hospizdienst

Ambulante Hospizdienste begleiten Schwerstkranke und ihre Angehörigen zu Hause, im Heim oder im Krankenhaus. Die Begleitung übernehmen überwiegend ehrenamtliche, geschulte Mitarbeitende, koordiniert von hauptamtlichen Fachkräften. Die Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste nach § 39a Abs. 2 SGB V.

Hospiz, SAPV oder Pflegeheim?

Ein Hospiz ersetzt weder die ärztliche Behandlung noch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Medizinische Leistungen laufen weiter über Haus- und Fachärzte, die dafür ärztliche Verordnungen ausstellen — etwa für Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel. Entsprechend müssen auch Hospize regelmäßig Verordnungen anfordern und Fristen verfolgen. Mehr dazu im Verordnungsmanagement für Hospize.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen stationärem Hospiz und ambulantem Hospizdienst?

Das stationäre Hospiz ist eine Einrichtung, in der Menschen in der letzten Lebensphase aufgenommen werden. Der ambulante Hospizdienst begleitet Betroffene dort, wo sie leben.

Brauchen Hospize ärztliche Verordnungen?

Für medizinische Leistungen und Hilfsmittel ja: Sie werden von Haus- und Fachärzten verordnet und müssen rechtzeitig verlängert werden.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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