Ratgeber

IK-Nummer für den Pflegedienst: wofür Sie sie brauchen und wie Sie sie beantragen

Ohne Institutionskennzeichen keine Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen. Wofür die IK-Nummer gebraucht wird, wie die Beantragung abläuft und was bei Änderungen zu tun ist.

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Wofür das IK gebraucht wird

Das Institutionskennzeichen, kurz IK-Nummer, ist eine neunstellige Nummer, unter der Einrichtungen im Gesundheitswesen bei den Sozialversicherungsträgern geführt werden. Für einen Pflegedienst ist sie die Grundlage jeder Abrechnung: Über das IK ordnen Kranken- und Pflegekassen Rechnungen, Zahlungen und Schriftverkehr zu.

Ohne gültiges IK kann ein Pflegedienst weder mit den Kassen abrechnen noch einen Versorgungsvertrag sinnvoll umsetzen. Es gehört deshalb zu den ersten Schritten bei der Gründung.

Beantragung Schritt für Schritt

Vergeben werden Institutionskennzeichen von der Sammel- und Verteilungsstelle IK der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI). Die Beantragung ist kostenlos. Prüfen Sie die aktuellen Formulare und Unterlagen immer direkt bei der SVI, da sich Verfahren und Formulare ändern können.

  • Antragsformular bei der SVI anfordern bzw. herunterladen
  • Angaben zum Träger, zur Einrichtung und zur Art der Leistungen eintragen
  • Erforderliche Nachweise beilegen, etwa zur Rechtsform oder Gewerbeanmeldung
  • Antrag einreichen und die Vergabe abwarten
  • Das erhaltene IK an die Kassen bzw. Landesverbände weitergeben, mit denen Sie Verträge schließen

IK und Abrechnung

Bei jeder elektronischen Abrechnung mit den Kassen wird das IK des Pflegedienstes mitgeschickt. Ist es falsch oder veraltet hinterlegt, kommen Abrechnungen zurück oder Zahlungen landen nicht dort, wo sie sollen. Das passiert besonders oft nach einem Inhaberwechsel, einem Umzug oder einer Änderung der Bankverbindung.

Änderungen der Stammdaten müssen Sie der SVI melden. Hinterlegen Sie das IK außerdem zentral in Ihrer Software, damit es überall gleich und aktuell ist.

Häufige Fragen

Was kostet eine IK-Nummer?

Die Vergabe eines Institutionskennzeichens ist kostenlos.

Wer vergibt das Institutionskennzeichen?

Die Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen. Dort erhalten Sie auch die aktuellen Antragsunterlagen.

Braucht jeder Standort eine eigene IK-Nummer?

Das hängt von der Struktur Ihres Pflegedienstes und den Verträgen mit den Kassen ab. Klären Sie das vor der Antragstellung mit der SVI und den Kassen.

Was muss ich bei einem Inhaberwechsel tun?

Die Änderung der SVI melden und prüfen, ob das bestehende IK weiter genutzt werden kann oder ein neues nötig ist. Danach alle Kassen und die eigene Software aktualisieren.

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