Ratgeber

SAPV-Verordnung und Folgeverordnung: Checkliste für SAPV-Teams

Von der Verordnung bis zur Folgeverordnung: So behalten SAPV-Teams Fristen im Blick, vermeiden Versorgungslücken und entlasten die Koordination.

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Warum Fristen in der SAPV besonders zählen

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird ärztlich verordnet, die Krankenkasse genehmigt sie. Die Verordnung erfolgt auf Muster 63. Ohne gültige Verordnung fehlt dem Team die Grundlage für die Versorgung und die Abrechnung. Gleichzeitig ändert sich der Zustand der Patientinnen und Patienten oft schnell, Rückfragen in der Praxis müssen deshalb zügig geklärt werden.

Der Ablauf im Überblick

In der Praxis folgt die Verordnung meist diesen Schritten:

  • Ärztliche Verordnung der SAPV (Muster 63) durch Vertrags- oder Krankenhausarzt
  • Genehmigung durch die Krankenkasse nach Prüfung der Verordnung
  • Beginn der Versorgung durch das SAPV-Team
  • Folgeverordnung, wenn der verordnete Zeitraum nicht ausreicht

Checkliste für das Team

Damit keine Verordnung unbemerkt ausläuft:

  • 1. Alle laufenden Verordnungen mit Beginn, Ende und zuständiger Praxis in einer zentralen Übersicht führen
  • 2. Pro Verordnung einen festen Vorlauf festlegen, zu dem die Folgeverordnung angefordert wird
  • 3. Zuständigkeit klären: Wer fordert an, wer prüft den Eingang, wer informiert die Leitung?
  • 4. Anforderung dokumentieren (Datum, Weg, Ansprechperson in der Praxis)
  • 5. Eingang der neuen Verordnung prüfen und mit der Übersicht abgleichen
  • 6. Offene Fälle in der Teambesprechung kurz durchgehen

Typische Fehler

  • Folgeverordnung wird erst angefordert, wenn die Frist schon knapp ist
  • Unklar, wer im Team für die Anforderung zuständig ist
  • Verordnungen liegen verstreut in Excel, Papierakten und E-Mail-Postfächern
  • Anforderung und Eingang sind nicht nachvollziehbar dokumentiert

Wie Verora SAPV-Teams unterstützt

Verora überwacht Verordnungslaufzeiten, erinnert rechtzeitig und fordert die Folgeverordnung auf Wunsch automatisch per Fax oder E-Mail bei der Praxis an. SAPV-Verordnungen legen Sie manuell als Leistungsart „SAPV (§37b SGB V)“ an. Details auf der Seite Verordnungsmanagement für SAPV-Teams.

Häufige Fragen

Wann sollte die Folgeverordnung in der SAPV angefordert werden?

Rechtzeitig vor Ablauf, damit die Praxis genug Vorlauf hat. Wie viel Vorlauf sinnvoll ist, hängt von Ihrer Praxis und Ihrem Team ab; legen Sie einen festen Wert pro Verordnung fest.

Erkennt Verora Muster 63 automatisch?

Nein. Die automatische OCR-Erkennung ist auf Muster 12 ausgelegt. SAPV-Verordnungen legen Sie manuell an, Fristenüberwachung und Anforderung funktionieren dann genauso.

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