Behandlungspflege: Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Überblick
Was Behandlungspflege umfasst, wie sie sich von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung abgrenzt und worauf Pflegedienste bei Verordnung, Dauer und Folgeverordnung achten sollten.
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Behandlungspflege, Grundpflege, Hauswirtschaft: die Abgrenzung
Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V kennt drei Bereiche. Behandlungspflege sind medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden und die Behandlung einer Krankheit sichern, etwa Wundversorgung oder Injektionen. Grundpflege umfasst Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Hauswirtschaftliche Versorgung meint Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Wichtig für die Praxis: Als Sicherungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V ist in der Regel nur Behandlungspflege verordnungsfähig. Grundpflege und Hauswirtschaft kommen als Leistung der Krankenkasse vor allem im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1) oder der Unterstützungspflege (§ 37 Abs. 1a) in Betracht, zeitlich begrenzt.
Typische Leistungen der Behandlungspflege
Welche Maßnahmen verordnungsfähig sind, regelt das Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie. Häufig verordnet werden zum Beispiel:
- Medikamentengabe und das Richten von Medikamenten
- Injektionen, zum Beispiel Insulin, und Blutzuckermessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie Anlegen von Kompressionsverbänden
- Versorgung akuter und chronischer Wunden, einschließlich Dekubitusbehandlung
- Versorgung von Kathetern, Stoma und PEG-Sonde
- Absaugen der oberen Luftwege und Inhalationen
- Blutdruckmessung, wenn sie für die Behandlung erforderlich ist
Verordnung und Genehmigung
Jede Leistung muss auf dem Muster 12 mit Häufigkeit und Dauer verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Verordnung soll der Kasse spätestens am dritten Arbeitstag nach Ausstellung vorliegen. Voraussetzung ist außerdem, dass keine im Haushalt lebende Person die Maßnahme im erforderlichen Umfang übernehmen kann.
Bei Medikamentengabe und Insulin gehört in der Regel ein aktueller Medikamenten- bzw. Insulinplan dazu. Fehlt er, ist eine Rückfrage der Kasse wahrscheinlich.
Dauer und Folgeverordnung
Die Erstverordnung ist nach der HKP-Richtlinie in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt, Folgeverordnungen können länger laufen. Entscheidend für den Pflegedienst ist, dass die Folgeverordnung rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Verordnung vorliegt. Sonst entsteht eine Lücke, in der Leistungen erbracht, aber nicht sicher abgerechnet werden können.
Gerade bei vielen Dauerpatientinnen und -patienten mit Behandlungspflege lohnt es sich, die Ablaufdaten zentral zu überwachen. In Verora sehen Sie für jede Verordnung, wann sie endet, und fordern die Folgeverordnung mit einem Klick bei der Praxis an.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege?
Behandlungspflege sind ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Injektionen. Grundpflege umfasst Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität und wird meist über die Pflegeversicherung abgerechnet.
Wer zahlt die Behandlungspflege?
Die Krankenkasse, auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung und nach Genehmigung. Für Versicherte fällt eine gesetzliche Zuzahlung an, sofern keine Befreiung besteht.
Kann Behandlungspflege auch im Pflegeheim verordnet werden?
Grundsätzlich ist die medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim mit der Pauschale der Pflegeversicherung abgegolten. Ausnahmen gibt es bei besonders hohem Bedarf. Die Einzelheiten regeln § 37 SGB V und die HKP-Richtlinie.
Wo finde ich alle verordnungsfähigen Leistungen?
Im Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dort steht für jede Maßnahme auch, unter welchen Voraussetzungen sie verordnet werden kann.
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